MARKETING

E-Mail-Marketing: So erreichen Sie Ihr Zielpublikum

Hoteliers achten auf Qualität. Beim Service, im gastronomischen Angebot bis hin zur Ausstattung. Doch achten sie auch auf Qualität beim E-Mail-Marketing? Die Frage mag provokant formuliert sein, besonders wenn wir von Adressaten sprechen. Warum? Nur wenn diese effektiv Interesse am Betrieb und seinen Leistungen haben, werden die Kampagnen den erhofften Erfolg erzielen. Dabei muss garantiert sein, dass der Empfänger den Newsletter auch tatsächlich bekommt und er nicht verschwindet bzw. im Spam-Ordner landet. Obwohl E-Mail-Provider den Empfang der Newsletter kaum sperren, sind qualitativ hochwertige Listen mit gültigen E-Mail-Adressen sehr vorteilhaft.

Daten haben dabei einen hohen Stellenwert. Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist mehr Sensibilität für den Wert derselben entstanden. Damit sie übergeben werden, muss heutzutage ein Vertrauensverhältnis vorhanden sein und ein Mehrwert für den Dateninhaber entstehen.

Zu berücksichtigen:

  • Die Einwilligung der Personen, die Informationen und News erhalten wollen, muss nachprüfbar vorliegen
  • Verwenden Sie aktive und gültige E-Mail-Adressen

Zu den klassischen Maßnahmen zur Sammlung von E-Mail-Adressen zählt die Newsletter-Anmeldung. Die E-Mail-Adresse sollte idealerweise über ein auf der Website strategisch gut platziertes, DSGVO-konformes Formular abgefragt werden. Zusätzlich kann man mit der Einwilligung des Hotelgastes auch wie folgt an seine E-Mail-Adresse kommen:

  • Kontakt- oder Bestellformulare
  • Teilnahmeformulare für Wettbewerbe/Gewinnspiele
  • Pop-Ups bzw. Layer auf der Website

Weitere Möglichkeiten der Adressgewinnung

Freebie
Wer Gratisprodukte im Tausch mit der eigenen E-Mail-Adresse in Aussicht stellt, gibt dem potenziellen Interessenten einen Anreiz, seine Daten weiterzugeben. Ein Freebie kann eine Broschüre zum Download sein oder ein Rabatt bei einer eventuellen Buchung. Hierbei dürfen Vorteile jedoch nicht mit einer Überlassungspflicht verbunden werden: Rabatte müssen beispielsweise immer und allen Personen gewährt werden, nicht nur nach erfolgtem Download der Broschüre.

Social Media Kanäle und YouTube Videos
Auf Plattformen wie Facebook kann ein Button zur Weiterleitung potentieller Gäste auf die Hotelwebsite erstellt werden. Dort gelangen sie direkt zur Newsletter-Anmeldung. Auf YouTube hingegen könnte am Ende des Videos ein Link mit „Abonnieren Sie unseren Newsletter“ eingefügt werden.

Messenger-Systeme (WhatsApp und Facebook)
Auf klassischen Websiten kann ein Feld mit WhatsApp- oder Facebook-Symbol integriert werden, in welches der Gast seine Telefonnummer einträgt. So wird er künftig per Smartphone über Neuigkeiten informiert, was eine schnellere und gezieltere Informationsvermittlung garantiert. Über die genannten Messenger-Systeme kann dann erneut der E-Mail-Newsletter beworben werden.

Vorteilsclub – die „virtuelle VIP-Lounge“
Hotels mit sogenannten Vorteilsclubs, ermöglichen es Gästen, spezielle Infos über Neuigkeiten oder Rabatte zu erhalten. Doch nicht nur die Gäste ziehen einen Vorteil daraus, sondern auch das Hotel: Über die Datenbank können interessante Daten gesammelt werden, die freiwillig hinterlassen werden. Mit diesen kann eine vom Kunden gesteuerte Profilierung betrieben werden, die auch bei der Betreuung vor Ort von Nutzen sein kann.

Wichtig: Die rechtlichen Aspekte und die DSGVO müssen bei jeder der aufgezeigten Möglichkeiten vorher abgeklärt werden.