0%
Get in touch
Get in touch

Digitale Barrierefreiheit – Zugang für alle

Cover Image for Digitale Barrierefreiheit – Zugang für alle

Die EU hat mit dem European Accessibility Act (EAA) eine Richtlinie verabschiedet, die Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass diese so angepasst werden müssen, dass sie von allen Menschen unabhängig von körperlichen, sensorischen oder technischen Einschränkungen genutzt werden können.

Wer ist betroffen?

Vor allem digitale Angebote wie Websites, mobile Anwendungen und Online-Dienste von Hotels mit mindestens 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von € 2 Millionen.

Wie lauten die Anforderungen?

Damit alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, digitale Angebote nutzen können, gibt es einiges zu beachten, zum Beispiel:

· Websites müssen für Screenreader lesbar sein.

· Für Videos müssen Untertitel und für Audiodateien Textbeschreibungen vorhanden sein.

· Buttons müssen gut sichtbar sein und über ausreichend Kontrast verfügen.

· Es müssen klare Informationen zur Barrierefreiheit in der Unterkunft vorhanden sein.

· Die Inhalte sollten in mehreren Sprachen angeboten werden.

Welche Vorteile bringt dies mit sich?

Diese Maßnahmen sorgen nicht nur für Inklusion. Klar strukturierte Inhalte erleichtern allen Gästen die Nutzung und Maßnahmen wie Alternativtexte und eine saubere HTML-Struktur verbessern das Suchmaschinenranking. Eine bessere Nutzererfahrung führt schließlich auch zu mehr Buchungen.

Was können Sie selbst tun?

Durch Barrierefreiheits-Scanner können Sie erste Schwachstellen identifizieren. Prüfen Sie die Website außerdem mit echten Nutzern sowie auf verschiedenen Geräten und Browsern.

Im modernen Webdesign muss daher auch der Aspekt Barrierefreiheit berücksichtig werden. Auch wir achten schon seit einigen Jahren auf diese wichtigen Faktoren. Wenn Sie weiterführende Infos wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

click